Bereits seit eineinhalb Jahren ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht – zum 25.5.2018 wird sie nun unweigerlich in Kraft treten und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen.
Restaurant- und Hotelbetreiber stehen allein deswegen schon in der Verantwortung, weil sie viele personenbezogene Daten erheben und im laufenden Prozess verarbeiten – auch wenn ihnen das nicht so bewusst ist.
Wesentlicher Unterschied: Früher galt