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Kopf in den Sand stecken? Bitte nicht beim Datenschutz.

Bereits seit eineinhalb Jahren ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht – zum 25.5.2018 wird sie nun unweigerlich in Kraft treten und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen.

Restaurant- und Hotelbetreiber stehen allein deswegen schon in der Verantwortung, weil sie viele personenbezogene Daten erheben und im laufenden Prozess verarbeiten – auch wenn ihnen das nicht so bewusst ist.

Wesentlicher Unterschied: Früher galt

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