Nur noch bis Juni: Überbrückungshilfe III beantragen

Die aktualisierten Förderbedingungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III unterstützen betroffene Unternehmen und Selbstständige die besonders von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen sind. Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden – unter Anderem werden auch Kombidämpfer mit Internetanbindung genannt.

Fördermöglichkeiten und die genauen Voraussetzungen sollten unbedingt zusammen mit dem Steuerberater erörtert und geprüft werden.