Hintergrund-Information: EU-Richtlinie zu Kältemitteln

Foto: Europäisches Parlament

Immer wieder hören wir, dass bald das Inverkehrbringen nicht zukunftsfähiger Kältemittel für die gewerbliche Nutzung untersagt sein wird: Gemeint ist die Verordnung (EU) Nr. 517/2014.

Was bedeutet das für die Foodservice-Branche?

Die dem zugrundeliegende EU-Verordnung haben wir für Sie einmal seziert und beantworten die wichtigste Frage: Wann wird scharfgeschaltet?

Grundsätzlich gilt: Ab 1.1.2022 dürfen nicht ortsfeste Kühl- und Gefriergeräte nicht mehr in Verkehr gebracht werden, die für die Lagerung, Präsentation oder Abgabe von Erzeugnissen zum Verkauf an Endverbraucher, im Einzelhandel und in der Gastronomie bestimmt sind. Damit sind Geräte, die nicht unter diese Definition fallen, nicht vom Verbot nach Art. 11 (1) in Verbindung mit Anhang III Nr. 11 erfasst. Umgekehrt bedeutet dies aber nicht, dass z.B. in der Gastronomie eingesetzte Haushaltskühlschränke nicht unter die Definition Haushaltskühlschrank fallen.

Allerdings: Für ortsfeste Kälteanlagen, die HKFW mit einem GWP von 2.500 oder mehr einsetzen, gilt die Verordnung bereits ab dem 1. Januar 2020.

 

QuelleUmweltbundesamt